Vorschriften
Vorschriften und Hinweise für ein gutes kleingärtnerische Zusammenleben in den Schweriner Kleingärten.
Gartenrecht
Die gütliche Beilegung von Streitigkeiten hinsichtlich der Vereinsangelegenheiten bzw. des Pachtvertrages zwischen den Vereinen und seinen Mitglieder bzw. zwischen Verpächter und Pächter im Wege des Vergleichs ist von erheblichem Interesse für das kleingärtnerische Zusammenleben.
Vor diesem Hintergrund hat der Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V. die Schaffung einer Schlichtungsstelle zur Klärung von Streitigkeiten im Vereins- und Pachtrecht in seine Satzung aufgenommen, auf deren Grundlage die folgende Verfahrensordnung gilt.
Wichtige Vorschriften und Hinweise
von Patrick Scheel
Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten in Mecklenburg-Vorpommern
Zum 01. Januar 2025 ist die neue Richtlinie für die Wertermittlung von Kleingärten des Landesverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V. in Kraft getreten. Die Richtlinie wurde durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 05.09.2024 genehmigt.
Weiterlesen … Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten in Mecklenburg-Vorpommern
von Gartenfreunde Schwerin
Vorstandswahl als Einzel- oder als Blockwahl
Entscheidend für die Wahl des Vorstandes sind entsprechende Festlegungen in der Satzung.
von Gartenfreunde Schwerin
Handbuch für Vorsitzende
Der Verein als juristische Person, Aufgaben und Funktionen, Finanzwirtschaft, Ver- und Entsorgungsleistungen, Versicherungsdienst und rechtliche Hinweise.
von Gartenfreunde Schwerin
Bundeskleingartengesetz
Bundeskleingartengesetz
Die wichtigsten Vorschriften für gemeinnützige Kleingartenanlagen als gekürzte Ausgabe vom Bundesverband eutscher Gartenfreunde e.V.
zum Gesetzestext »
von Gartenfreunde Schwerin
KEK - Das Kleingarten- entwicklungskonzept
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 15.6.16 den Oberbürgermeister beauftragt, der Stadtvertretung ein Entwicklungskonzept für die Kleingärten in der Gebietskörperschaft der Landeshauptstadt Schwerin vorzulegen.