Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten in Mecklenburg-Vorpommern
von Patrick Scheel
Transparente und faire Bewertung bei Pächterwechsel
Zum 01. Januar 2025 ist die neue Richtlinie für die Wertermittlung von Kleingärten des Landesverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V. in Kraft getreten. Die Richtlinie wurde durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 05.09.2024 genehmigt.
Die Wertermittlung dient dazu, bei der Übergabe eines Kleingartens einen angemessenen und nachvollziehbaren Wert für vorhandene Anpflanzungen und Anlagen festzustellen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass neue Pächter einen ordnungsgemäßen und kleingärtnerisch nutzbaren Garten übernehmen können.
Warum ist eine Wertermittlung notwendig?
Die Wertermittlung erfüllt zwei wichtige Aufgaben:
- Sie schützt den abgebenden Pächter durch die Ermittlung einer angemessenen Entschädigung für zulässige Anpflanzungen und Anlagen.
- Sie schützt den nachfolgenden Pächter vor der Übernahme unzulässiger oder mangelhafter Einrichtungen.
Die Wertermittler legen dabei den maximalen Wert fest, der bei der Gartenübernahme als Ablösesumme vereinbart werden kann.
Wer führt die Wertermittlung durch?
Die Bewertung erfolgt durch eine vom Verband Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V. bestellte Wertermittlungskommission mit zwei qualifizierten Wertermittlern. Diese müssen erfolgreich an den Schulungen des Landesverbandes teilgenommen haben und über einen gültigen Befähigungsnachweis verfügen. Der Nachweis ist spätestens nach drei Jahren zu erneuern.
Ablauf der Wertermittlung
- Der abgebende Pächter beantragt die Wertermittlung schriftlich beim Vereinsvorstand.
- Der Vereinsvorstand stimmt den Termin mit der Wertermittlungskommission ab.
- Bei der Wertermittlung muss ein Vertreter des Vorstandes anwesend sein.
- Der Pächter oder ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter muss ebenfalls anwesend sein.
- Nach der Bewertung wird ein Wertermittlungsprotokoll erstellt.
Für die Beantragung muss das folgende Wertermittlungsauftrag genutzt werden:
Was wird bewertet?
Bewertet werden unter anderem:
- Gartenlauben und Freisitze
- Zäune, Tore und Spaliergerüste
- Gewächshäuser
- Kompostanlagen
- Wege und Einfassungen
- Wasser-, Abwasser- und Elektroanschlüsse
- Mehrjährige Obst- und Ziergehölze
- Weitere zulässige Anpflanzungen und Einrichtungen des Gartens
Was wird nicht bewertet?
Nicht in die Wertermittlung einbezogen werden beispielsweise:
- Nicht genehmigte oder baurechtswidrige Bauwerke
- Kranke oder schlecht gepflegte Pflanzen
- Unzulässige zweite Baukörper
- Waldbäume
- Überzählige Obstbäume und Beerensträucher
- Laubeninventar und Gartengeräte
- Bewegliche Gegenstände, die der Pächter mitnimmt
- Eigenleistungen und Gemeinschaftsarbeit
Kosten der Wertermittlung
Für jede Wertermittlung fällt eine Gebühr an. Die Aufwandsentschädigung für die Wertermittlungskommission beträgt derzeit 100,00 Euro je Wertermittlungskommission. Zusätzlich können Fahrtkosten als Nebenkosten berechnet werden. In der Regel trägt diese Kosten der abgebende Pächter.
Einspruch gegen die Wertermittlung
Gegen das Wertermittlungsprotokoll kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet der zuständige Kreisverband. Gegebenenfalls wird eine neue Wertermittlung durch eine andere Kommission durchgeführt.
Wichtiger Hinweis des Kreisverbandes der Gartenfreunde Schwerin e.V.
Bei Aufgabe einer Parzelle ist die Wertermittlung rechtzeitig über den Vereinsvorstand zu beantragen. Die Wertermittlung bildet die Grundlage für eine rechtssichere und faire Übergabe des Kleingartens und schafft Transparenz für alle Beteiligten.
Den aktuellen Wertermittlungsauftrag sowie die vollständige Wertermittlungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.