Aktuelle Informationen
von Patrick Scheel
Achtung: Meldepflichtiger Japankäfer
Helfen Sie mit, die Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein meldepflichtiger Pflanzenschädling und stellt eine Gefahr für Gärten, Obstkulturen, Landwirtschaft und natürliche Pflanzenbestände dar.
Der Käfer ist etwa 8 bis 11 mm groß, besitzt einen metallisch grün schimmernden Kopf- und Halsschild sowie braune Flügeldecken. Ein wichtiges Erkennungsmerkmal sind die zwölf weißen Haarbüschel am Hinterleib.
Warum ist der Japankäfer problematisch?
- Die Larven fressen Pflanzenwurzeln, insbesondere von Gräsern.

- Die Käfer befallen Blätter, Blüten und Früchte.
- Typisch ist der sogenannte Skelettierfraß, bei dem nur die Blattadern übrig bleiben.
- Der Schädling befällt rund 400 verschiedene Pflanzenarten.
- Bei starkem Auftreten kann es zu erheblichen Schäden und Ertragsverlusten kommen.
Was tun bei einem Fund?
Sollten Sie einen verdächtigen Käfer entdecken:
- Fotografieren Sie den Käfer von oben und von der Seite.
- Notieren Sie Datum und Fundort.
- Fangen Sie den Käfer möglichst in einem verschließbaren Gefäß.
- Melden Sie den Fund umgehend dem zuständigen Pflanzenschutzdienst.
Weitere Informationen und die Fundmeldung finden Sie unter:
👉 https://www.bmleh.de/japankaefer
Hinweise für Reisende
Der Japankäfer kann über Fahrzeuge, Gepäck, Pflanzen oder Waren eingeschleppt werden. Kontrollieren Sie daher nach Reisen Ihr Fahrzeug und Gepäck sorgfältig und verzichten Sie auf die Mitnahme von Pflanzen, Schnittblumen, Obst oder Gemüse aus betroffenen Regionen.
von Gartenfreunde Schwerin
Der Kreisverband plant, im Pachtstreit mit der Stadt weiteren Druck auszuüben, da wir der Meinung sind, dass 17,92 Cent nicht angemessen sind.
Beate Rudolf, Vorsitzende und das gesamte Kreisverband Schwerin Team der Gartenfreunde, sieht die Situation noch nicht als gelöst.
Im Nordkurier berichten wir über den aktuellen Pachtstreit.
von Gartenfreunde Schwerin
10/2024
Informationsschreiben zur Beitragsanpassung Landesverband und Pachtzins
Beitragsanteil für Landesverband steigt um 0,40 €, Schwerin will ab 2025 Pachtbetrag erhöhen
von Gartenfreunde Schwerin
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Cannabisanbau im Kleingarten
Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt!
von Gartenfreunde Schwerin
03/2024
Cannabisanbau im Kleingarten
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