Rückbauforderung
von Gartenfreunde Schwerin
Es gilt der Grundsatz: Auch wenn etwas bisher geduldet wurde, ist der Pächter für all das, was auf seiner Parzelle errichtet wurde Eigentümer und somit verantwortlich für entsprechende Genehmigungen und einzuhaltende Rechtsvorgaben. Eine Meldung von Baulichkeiten an das Finanzamt ist keine Genehmigung!