Baumschutzsatzung
von Gartenfreunde Schwerin
Aufgrund des Landesnaturschutzgesetzes (§ 26 Abs. 3) vom 21. Juli 1998 in Verbindung mit der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (§ 5 Abs. 1 ) in der Fassung der vom 08.Juni 2004, hat die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin in der Sitzung vom 09. Mai 2005 diese Satzung beschlossen ( Kurzdarstellung downloaden)