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Ziele und Aufgaben des Vereins

Wir engagieren uns für das Kleingartenwesen als Bestandteil der sozialen Stadt. Als eine unsere dringensten Aufgabe ist es, den Bestand der vorhandenen Kleingartenanlagen bedarfsgerecht in Wohnungsnähe zu sichern.

Wir wollen, dass der Kleingarten auch in Zukunft für alle Schichten der Bevölkerung bezahlbar bleibt.








Als Interessenvertreter von mehr als 8000 Bürgern hat auch das Wort des Kleingärtners politisches Gewicht.

In Politik und Verwaltung gelten wir als kompetente Partner und als die offizielle Vertretung der Kleingärtner in Schwerin und dem Umland.

In anstehenden Entscheidungsprozessen geht es darum, das Kleingartenwesen als gesellschaftliches Gut zu schützen. Gegenseitige Information und persönliche Kontakte schaffen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Mit den zuständigen Verwaltungen arbeiten wir eng zusammen. Auf der Grundlage unserer Verbandstätigkeit unterbreiten wir hilfreiche und angemessene Vorschläge zur Lösung von rechtlichen Problemen, was bis zur Änderung von Satzungen, Verordnungen und Gesetzen führen kann.

Für den erforderlichen Informationsaustausch bieten wir als Dachorganisation ein Forum, sowohl zur Beratung und Betreuung unserer Mitgliedsverbände als auch für die weiteren Organisationsebenen.

Unsere Aufmerksamkeit richtet sich auf die Unterstützung der Vereinsarbeit in allen Bereichen. Wir betrachten den Kleingarten u.a. als Erlebnisraum für Kinder und als Angebot zur Naturpädagogik.

Ansprechen wollen wir sowohl die organisierten Kleingärtner als auch potentielle Garteninteressenten und die breite Öffentlichkeit. Einen wirksamen Weg dazu sehen wir in der Öffnung der Kleingartenanlagen mit zeitgemäßen Angeboten für Freizeitgestaltung und Bildung für jedermann.

Zielgerichtete Bildungsangebote stärken die fachliche Kompetenz unserer Mitgliedschaft, vermitteln Impulse in Fragen von Natur- und Umweltschutz an die breite Öffentlichkeit und beweisen hohe Kompetenz für öffentliches Grün.

Wir orientieren auf den Anbau einer großen Vielzahl von Pflanzenarten und unterstützen die Bewahrung genetischer Pflanzenressourcen.

Vielgestaltige Wettbewerbe und Initiativen in den Vereinen und Verbänden tragen dazu bei, das Kleingartenwesen ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, städtebauliche Verbesserungen zu erzielen und Kleingartenanlagen zu verschönern.

Wir erfüllen einen sozialen Auftrag:

Wir schaffen Raum für die Begegnung von Menschen mit unterschiedlicher Lebensgestaltung, leisten einen wichtigen Beitrag für den Dialog zwischen den Generationen und für die Integration verschiedener sozialer und ethnischer Gruppierungen.

Eine besondere Bedeutung hat der Kleingarten für Familien.

Der Kleingarten ist ein unverzichtbarer Teil der Freizeitkultur Deutschlands. Als besonders beliebte Form der Freizeitgestaltung hat er seinen festen Platz neben Urlaubsreisen, Sport und anderen Beschäftigungen.

Mit seiner Kombination aus körperlicher Betätigung an frischer Luft, Erzeugung von gesunden Gartenbauprodukten und der Möglichkeit zur Erholung leistet er einen wertvollen Beitrag zu gesunder Lebensweise.

Die Vielfalt des Gartenhobbys eröffnet unbegrenzte Möglichkeiten zu kreativer Arbeit, leistet Bildungsarbeit für jung und alt und dient dem körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefinden.

Gemeinschaftssinn und Geselligkeit verbinden uns und sind unsere Stärke.

Historie zum Schweriner Kleingartenwesen

Das Jahr 1849 hat für die Entwicklung des Kleingartenwesens in der Stadt Schwerin eine große Bedeutung. In diesem Jahr wurde erstmals vom Magistrat zur Unterstützung kinderreicher Familien und wirtschaftlich schlecht gestellter Bürger, jedoch keine Handwerker da diese in ihrer handwerklichen Leistung und Qualität nicht abgelenkt werden sollten, ungenutzte Ackerflächen zum Anlegen von Kleingärten zur Verfügung gestellt.

Die Größe der Gärten lag zwischen 20 und 26 Quadratruten = 450-600 m2. Der Pachtzins lag je nach Bodengüte zwischen 0,20 und 1,20 RM pro Quadratrute. Die Gelder mussten direkt an die Stadtkämmerei bezahlt werden. Wasser musste aus den Seen und Tümpeln geholt werden. 1921 wurde in der ersten Ortssatzung von Schwerin erstmals die Erhebung von Wassergeld in Kraft gesetzt. Sie betrug für jede volle Rute 10 Pfennig. Hausgärten und Gärten die über Wasserentnahmestellen verfügten die der Stadt keinerlei Kosten verursachten, wurden auf Antrag hiervon befreit.

Bereits 1919 gab es erste Bestimmungen zu den Kleingärten:

- Die Gärten dürfen nur mit dem Spaten bearbeitet werden.

- Müll und Schutt abladen ist untersagt.

- Keine massiven Bauten, Wohnlauben und Ställe für Viehhaltung dürfen errichtet werden.

- Lauben sind nur zum unterstellen von Geräten und Aufenthalt bei schlechtem Wetter zugelassen und bedurften der Genehmigung des Verpächters. Diese Gebäude dürfen nicht mit Pappen, Blechen, Plakaten und anderen Dingen die die Landschaft verschandeln, verkleidet werden.

-Es durften keine Tiere und Maschinen zur Bearbeitung des Bodens eingesetzt werden.

- Wohnlauben und Ställe für Viehhaltung waren verboten.

- Wer 3 Monate mit dem Pachtzins in Rückstand war oder vertragliche sowie polizeiliche Anordnungen nicht befolgte, wurde fristlos gekündigt.

- Wegen häufiger Diebstähle kamen 1921 berittene Streifen und Feldhüter zum Einsatz.

1922 wurde die Pachtschutzvereinigung gegründet um einen gerechten Pachtzins für alle Gärten zu erreichen. Es waren zu unterschiedliche Pachtzinsen in den verschiedenen Anlagen von Verpächtern inzwischen verlangt worden. Der im Dezember 1921 stattgefundene Versuch der Obst und Gartenvereine Schwerins ein Kleingartenamt bei der Stadtverwaltung einzurichten um Streitigkeiten und Verstöße zwischen Verpächter und Pächter zu regeln, wurde nicht stattgeben.

Im Jahre 1923 wurde dann in Bad Kleinen der Landesverband der Kleingärtner Mecklenburg gegründet. Kurze Zeit später schloss sich der Landesverband dem Reichsverband der Kleingartenvereine Deutschlands an. In Schwerin gab es zu dieser Zeit 25.930 R2 Gartenland die durchschnittliche Gartengröße betrug 14,56 R2 = ca 316m2.

Ab 1924 erschien die Zeitschrift Mecklenburgischer Kleingarten monatlich, mit wertvollen Anregungen für den Anbau, die Pflege, die Schädlingsbekämpfung und die Ernte der Gartenfrüchte. Auch heute gibt es noch die Zeitschrift der Kleingärtner, sie erschien am 1.Sep.1949 erstmals wieder. Das Pachtland für Kleingärten wurde damals von der Stadt nur befristet (10 - 12 Jahre) an die Kleingartenvereine verpachtet. Es wurde festgelegt, dass es sich nicht um Dauergartenland handelt

Ab 1933 spürte man auch in den Kleingartenanlagen das neue Herrschaftssystem. Gärten wurden an Parteifreunde vergeben und Parteigenossen als Vorsitzende in den Anlagen eingesetzt. In den Kriegsjahren lieferten die Kleingärtner für Lazarette und andere Einrichtungen 6000kg Obst und 13000kg Gemüse ab. Die Kleingartenvereine wurden in den dreißiger Jahren bis Kriegsende gegenüber der Stadt Schwerin von einem zentralen Vereinsleiter vertreten.

Nach 1949 erfolgte ein Neubeginn des Kleingartenwesens. Bis dahin übten Staatliche Stellen die Hoheitsaufgaben aus. Not und Hunger dominierten. Hinzu kamen viele Flüchtlinge die teilweise in den Gartenlauben untergebracht wurden. In den strengen Wintern wurde so manche Gartenlaube zu Feuerholz gemacht. Es gab also keinen Vereinsvorstand wie es heute üblich ist. Die Vereine wurden in Kleingartenhilfe umbenannt und dem FDGB zugeordnet.

1954 wurde dann auf Beschluss des Ministrates die Kleingartenhilfe den Kreisverbänden der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter zugeordnet. Sämtliche städtischen Gärten wurden dem Kreisverband der Kleingärtner übergeben und zum Vorsitzenden wurde Herr Vaigt gewählt. Zu diesem Zeitpunkt gab es ca. 4000 Gärten in Schwerin die in 19 Vereinen zusammen geschlossen waren.

Nach der Gründung des Verbandes des Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter in Leipzig 1959 wurde das Gartenwesen neu ausgerichtet.

In den dann folgenden Jahren diente der Garten nicht nur der Erholung, sondern auch der Versorgung der Bevölkerung.
Es wurde zu Spenden aufgerufen, Obst und Gemüse an Kindergärten und Altenheime zu liefern. Desgleichen konnten die Gartenerzeugnisse in HO bzw. Konsum Obst und Gemüsegeschäften verkauft werden. Hier bekam man Preise, die höher waren als die Erzeugnisse dann verkauft wurden!

Die Wiedervereinigung Deutschlands hatte stattgefunden und somit war das Jahr 1990 ein Jahr des Umbruchs und der Neuordnung.

Im Oktober 1990 löste sich der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter auf einer Verbandstagung auf.

Die Vorstände der Bezirks-, Kreis-, Stadtverbände des VKSK stellten daraufhin mit sofortiger Wirkung ihre Tätigkeit ein.

Der Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V. geht aus dem VKSK-Schwerin Stadt-Umland hervor und feierte im Jahr 2007 sein 100-jähriges Bestehen.

Damit ist nun bei uns auch das Bundeskleingartengesetz gültig und auch das Bürgerliche Gesetzbuch verbindlich.

Zur Zeit sind 103 Kleingartenvereine mit ca. 8000 Mitgliedern aus und um Schwerin herum, unter unserem Kreisverband organisiert und betreut.


Unsere Vereinssatzung finden Sie hier:



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