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Gartenrecht
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Die gütliche Beilegung von Streitigkeiten hinsichtlich der Vereinsangelegenheiten bzw. des Pachtvertrages zwischen den Vereinen und seinen Mitglieder bzw. zwischen Verpächter und Pächter im Wege des Vergleichs ist von erheblichem Interesse für das kleingärtnerische Zusammenleben.
Vor diesem Hintergrund hat der Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V. die Schaffung einer Schlichtungsstelle
zur Klärung von Streitigkeiten im Vereins- und Pachtrecht in seine Satzung aufgenommen, auf deren Grundlage die folgende Verfahrensordnung gilt.
Bundeskleingartengesetz
in gekürzter Ausgabe, herausgegeben vom Bundersverband Deutscher Gartenfreunde e.V.
Kommunalabgabegesetz KAG M-V vom 12.04.2005
in gekürzter Ausgabe, herausgegeben vom Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e. V.
Schätzungsrichtline
Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 15. August 2005
Rechtliches zu Waldbäumen in Kleingartenanlagen
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist gegenüber einer auf Landesrecht fußenden Baumschutzsatzung höherrangiges Recht und kann diese deshalb durchbrechen.
Baumschutzsatzung der Landshauptstadt Schwerin Aufgrund des Landesnaturschutzgesetzes (§ 26 Abs. 3) vom 21. Juli 1998 in Verbindung mit der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (§ 5 Abs. 1 ) in der Fassung der vom 08.Juni 2004, hat die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin in der Sitzung vom 09. Mai 2005 diese Satzung beschlossen.
Grafik zur besseren Erläuterung der Baumschutzsatzung
Rechtliches zur Grunderwerbssteuer
Zur Zeit werden Kleingartenpächter von den Finanzämtern gebeten ihre Kaufverträge vorzulegen.
Käufer ohne Schätzurkunden haben dabei oft "schlechte Karten".
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