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Häufige Fragen
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Fragen zu den Kleingartenversicherungen
- zur Zeit keine Anfragen -
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Gehören Waldbäume in Kleingärten? ------------------------------------------------------------
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Wann und warum muß ein Kleingarten geschätzt werden?
Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Genehmigung der Richtlinie des Landeverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern..e.V. über die Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen (Schätzungsrichtlinie)
Vom 15. August 2005 - VI 420 - 4360.6 -
Wird ein Kleingartenpachtvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 Bundeskleingartengesetz (BKleinG) gekündigt,hat der Pächter nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BKleinG einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die von ihm eingebrachten oder gegen Entgelt übernommenen Anpflanzungen oder Anlagen, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Soweit Regeln für die Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen von einer Kleingartenorganisation beschlossen und durch die zuständige Behörde genehmigt worden sind, sind diese bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung zugrunde zu legen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 BKleinG).
Die anliegende Bewertungslinie des Landesverbandes Mecklenburg und Vorpommern e.V. genehmige ich hiermit.
Richtlinie für die Schätzung von Kleingärten
bei Parzellenwechsel und die Räumung von Kleingärten/Kleingartenanlagen im Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V.
vom 15. August 2005 - VI 420 - 4360.6 - |
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