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Gemüsebeet statt Koniferen?

Gehören Waldbäume in Kleingärten?

Der Garten soll laut Kleingartengesetz der Eigenversorgung mit selbst angebautem Obst und Gemüse dienen. Er ist also als Nutz- und nicht als reiner Ziergarten gedacht. Da die Waldbäume sehr hoch werden können und dadurch Verschattungseffekte hervorgerufen werden, sind sie ebenfalls nicht für Kleingärten gedacht.

Nadelgehölze und Koniferen versauern im Laufe der Zeit den Boden, entziehen ihm Nährstoffe und Wasser, worunter andere Pflanzen leiden. Einige Schadenserreger, wie der gefürchtete Birnengitterrost, benutzen Nadelgehölze und Koniferen als Wirt, um sich zu entwickeln. Durch Anhäufung von verschiedenen Koniferen entsteht leicht der stille, bedrückende Friedhofcharakter, welcher mit der Geschäftigkeit eines Gartenjahres nichts gemein hat.

Nistplatz für seltene Vogelarten

Es spricht aber dennoch auch einiges für die Koniferen. So kann eine Thujahecke einen pflegeleichten, immergrünen Sichtschutz bieten.

Auch einige Vogelarten, wie Zaunkönig, Stieglitz und Zeisig, brüten bevorzugt in den dichten Koniferen. Selbst die selten gewordene Waldohreule ist in Kleingartenkolonien heimisch geworden. Im Winter bieten Koniferen mit ihrem immergrOnen Kleid oft den einzigen Schutz vor eisigen Winden und bitterer Kälte.

Und trotzdem ist die Konifere als exotischer Außenseiter in Kleingartenanlagen zu einem echten Zankapfel geworden.

Bestandschutz gibt es nicht

Sowohl vor als auch nach dem 3. Oktober 1990 war es nicht erlaubt, Waldbäume in Kleingärten zu pflanzen. Der § 20 a Nr. 7 des Bundeskleingartenschutzgesetzes zielt nur auf den Bestandschutz von Baulichkeiten, nicht aber auf den Bestandschutz von Anpflanzungen.

Ausnahmen

Eine Ausnahme bei der Erhaltung von Bäumen gibt es in den Kleingärten nur, wenn dieser unter Naturschutz steht oder als Nistplatz dient. Das können Sie mit der Behörde gemeinsam klären. Wenn es sich nicht um eine Ausnahme handelt und Sie den Baum nicht abholzen, dann kann Ihnen der Vertrag Ihres Kleingartens gekündigt werden.

Ein Artikel vom MDR

07. September 2004,14:11 Uhr



Hier finden Sie auch die aktuelle Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin








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